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REHA mobil • Berlin

Auto-Mobilität für Menschen mit Behinderung!
Ab dem 1. Oktober 2024 erfüllt das M+S-Symbol (Matsch und Schnee) nicht mehr die Winterreifenpflicht in Deutschland. 
Erlaubt sind nur noch Reifen mit dem Alpine Symbol.
Die neue Regelung gilt auch für Ganzjahresreifen.
 
Wie sieht das Alpine Symbol aus?
Das Alpine Symbol zeigt einen Berg in dem sich eine Schneeflocke befindet. Man findet dieses Zeichen an der äußeren Seitenwand des Reifens  
 
 Warum sind M+S Reifen nicht mehr zulässig?
Reifen mit Alpine Symbolen werden genormten Bremstests unterzogen & somit die Wintertauglichkeit geprüft. Die Kennzeichnung „M+S“, welche man auch auf einigen Reifen findet, ist nicht rechtlich geschützt, damit sind spezielle Tests nicht erforderlich.
Reifen, die sowohl das M+S-Symbol als auch das Alpine Zeichen aufweisen, sind ebenfalls zulässig.
Konsequenzen bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
Fahrzeughalter, die mit ungeeigneten Reifen fahren, müssen mit Bußgeldern und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer ohne zugelassene Winter- oder Ganzjahresreifen fährt, riskiert eine Geldstrafe von 60 € und einen Punkt in Flensburg. Steht ein Unfall im Zusammenhang mit der fehlenden Winterbereifung, erhöht sich die Strafe auf 120 €. Zudem können sich spürbare Auswirkungen auf die Kasko- und Haftpflichtversicherung ergeben.
Bereits jetzt sind neue Winterreifen mit dem “Alpine-Symbol” gekennzeichnet. Reifen, die noch die M+S-Kennzeichnung aufweisen und bis Dezember 2017 gekauft wurden, dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden.
 
Fahren ohne Winterreifen – Aktuelle Bußgelder
In Deutschland gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Sobald winterliche Straßenverhältnisse vorliegen, darf ein Kfz nur mit Winterreifen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Ist das nicht der Fall und der Fahrer wird dabei erwischt, wie er mit Sommerreifen im Winter unterwegs ist, drohen die nachfolgenden Sanktionen:
 
  • ohne Winterreifen gefahren: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

 

 

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/news/neue-bussgelder-fuer-autohalter-bei-fehlenden-winterreifen-205787/ 

11.09.2024 / 12:08 Uhr