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REHA mobil • Berlin

Auto-Mobilität für Menschen mit Behinderung!

In der EU dürfen ab 2035 keine neuen, mit fossilem Diesel oder Benzin betankten Pkw mehr neu zugelassen werden. Eine Ausnahme vom Verbrenner-Verbot soll es für E-Fuels geben.

  • EU will neue Fahrzeugklasse für E-Fuels-Autos schaffen
  • Ersatzteile für Verbrenner bleiben verfügbar

Gebrauchte Diesel und Benziner und der Bestand sind nicht betroffen

Das Gesetz gilt nur für neu zugelassene Pkw. Bestandsfahrzeuge sind von den neuen EU-Vorgaben nicht betroffen. Allerdings könnten strengere Schadstoffrichtlinien zur Luftreinhaltung dazu führen, dass ältere Autos von zonalen oder streckenbezogenen Fahrverboten betroffen sind.

Ein Verbot, gebrauchte Benziner oder Diesel weiterzuverkaufen, gibt es nicht. Das neue Gesetz gilt nur für Pkw, die ab dem 1.1.2035 neu zugelassen werden. Autos mit Verbrennungsmotor dürfen deshalb auch nach diesem Tag weiterverkauft und – sofern es sich nicht um die Erstzulassung handelt – zugelassen werden.

 Mit dem Gesetz zum Verbrenner-Aus stellt die EU alle Weichen in Richtung Elektromobilität: Der CO₂-Ausstoß am Auspuff wird als alleinige Messgröße genutzt – und nach aktuellem Stand der Technik lässt sich diese Vorgabe nur mit Elektroautos oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen mit Wasserstoff einhalten. Dessen Erzeugung soll in den nächsten Jahren stark gefördert werden. Experten gehen allerdings davon aus, dass Wasserstoff vor allem in der Industrie eingesetzt werden dürfte. 

  • Eine Empfehlung, welches Auto genau das Richtige für diese Situation ist, können wir leider nicht aussprechen. Zu viele Faktoren spielen dabei eine Rolle. Daher liegt es im eigenen Ermessen, welche Fahrzeugwahl getroffen wird. 

Quelle: https://www.adac.de/news/aus-fuer-verbrenner-ab-2035/# / 16.08.2023/ 08:36

 

 

 

 

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