Die neue Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV ist seit Juni 2021 in Kraft.
Das finden wir besonders erwähnenswert, denn ein wichtiger Paragraph hat sich geändert - und zwar §5 - Bemessungsbetrag:
Für den Kauf eines Neufahrzeuges können Sie ab sofort einen Zuschuss bis max. 22.000,– €, erhalten. Bisher waren es 9.500,- €.
Im Einzelfall kann auch ein höherer Zuschuss gewährt werden, wenn die Art oder Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert.
Die Kosten für die erforderlichen behinderungsbedingten Zusatzumbauten werden zu 100 % übernommen.
Ausführlichere Informationen über die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung haben wir hier für Sie zusammengefasst. Den Link zur Verordnung finden Sie hier.